Zur Erbringung von Leistungen und Lieferung von Produkten durch die Skillplan GmbH, Stand 02/2024.
1. Geltungsbereich
- Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) regeln die wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen der Skillplan GmbH (im Folgenden „Skillplan“) und ihren Kunden sowie Vertriebspartnern. Sie finden automatisch Anwendung auf sämtliche Verträge zwischen den Parteien, insbesondere bezüglich der Bereitstellung von Produkten (Hardware und Software) und Services, es sei denn, es wurde schriftlich Abweichendes vereinbart.
- Diese AGB gelten ausschließlich. Etwaige abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, wenn Skillplan ihnen ausdrücklich zugestimmt hat.
- Produkte und Dienstleistungen bezeichnen die von Skillplan verkauften, lizenzierten oder vertriebenen Hardware- und Softwareprodukte gemäß den Bestimmungen der AGB und anderer vertraglicher Dokumente (Produktbeschreibungen, Servicebeschreibungen, Lizenzvereinbarungen mit Herstellern, Drittanbietern usw.). Unter Services fallen alle IT-bezogenen Projekt-, Beratungs-, Wartungs-, Cloud- oder sonstigen Dienstleistungen, die Skillplan auf Aufwandbasis oder gegen ein vereinbartes Honorar anbietet und erbringt.
- Die AGB können von Skillplan von Zeit zu Zeit geändert oder aktualisiert werden.
- Alle Vereinbarungen, die eine Modifikation, Erweiterung, Auflösung oder Spezifizierung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des auf ihnen basierenden Vertragsverhältnisses – vollständig oder teilweise – beinhalten, müssen mindestens schriftlich festgehalten werden.
2. Angebot, Vertragsabschluss und Lieferzeiten
- Angebote von Skillplan sind unverbindlich und freibleibend, auch wenn dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z. B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen) sowie andere Produktbeschreibungen oder Unterlagen (auch elektronisch) überlassen werden. Alle dem Kunden übergebenen Unterlagen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung bleiben Eigentum von Skillplan und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, Skillplan gibt dazu ausdrücklich schriftlich die Zustimmung.
- Ein Vertrag kommt zustande durch die Bestellung des Kunden oder die Unterzeichnung eines Angebots von Skillplan sowie die entsprechende Auftragsbestätigung von Skillplan. Diese Dokumente sind zusammen mit den AGB und anderen Vertragsdokumenten, wie Produkt- oder Leistungsbeschreibungen, Endbenutzer-Lizenzvereinbarungen und Service-Level-Vereinbarungen, Bestandteil des Vertrags. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Dokumenten gilt die nachfolgende Rangordnung: 1. Bestellformular / Akzeptiertes Angebot / Akzeptierter Vertrag 2. AGB 4. Service-Level-Vereinbarung
- Der Umfang und die Ausführung der Lieferung werden durch den Vertrag bestimmt. Skillplan behält sich die Leistungserbringung von Sicherheitsleistungen vor. Die Verfügbarkeit oder Lieferbarkeit der Produkte beim Hersteller bleibt vorbehalten.
- Die von Skillplan angegebenen Termine gelten nur als Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes zugesichert wurde. Skillplan haftet nicht für Lieferverzögerungen.
- Wenn Skillplan vertraglich vereinbarte Lieferfristen aus Gründen, die Skillplan nicht zu vertreten hat (z. B. Streik, Aussperrung, Materialausfall, Transportprobleme), nicht einhalten kann, informiert Skillplan den Kunden unverzüglich über den Umstand und teilt eine voraussichtliche oder neue Lieferfrist mit. Wenn eine verspätete Lieferung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht möglich ist, kann Skillplan ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten und erstattet dem Kunden die bereits geleistete Kaufpreiszahlung.
- Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen durch den Kunden bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Skillplan. Skillplan kann vereinbarte Kosten sowie Kosten, die aufgrund von Änderungswünschen bereits entstanden sind, geltend machen.
- Skillplan ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen und Dritte zur Leistungserbringung hinzuzuziehen, ohne die Zustimmung des Kunden einzuholen. Skillplan haftet für die Leistungen von Dritten wie für eigene Leistungen und überträgt Dritten entsprechende Rechte und Pflichten aus dem Vertrag.
3. Lizenzen
- Der Kunde erhält an Software, Dokumentationen usw. ein nicht ausschließliches, zeitlich unbeschränktes oder zeitlich begrenztes, nicht übertragbares Nutzungsrecht gemäß den Lizenzbestimmungen des Lizenzgebers, sofern nicht anders vertraglich vereinbart. Beachten Sie bitte: Für die jeweiligen Softwareprodukte gelten die entsprechenden bereitgestellten Endbenutzer-Lizenzvereinbarungen (EULA).
- Wenn der Kunde Software oder Dienstleistungen von Dritten über Skillplan bezieht oder Skillplan eigene Lizenzen nutzt, ist der Kunde grundsätzlich selbst verantwortlich für die korrekte Lizenzierung und muss direkt mit dem Lizenzgeber (z. B. Microsoft) Verträge abschließen.
- Die Anzahl der bezogenen Lizenzen oder anderer Einheiten wird bei nutzungsbasierten Lizenzen auf der Rechnung angegeben und gemäß den übrigen Vertragsbestimmungen regelmäßig angepasst. Der Kunde hat kein Einspruchsrecht gegen diese Anpassungen.
- Beim Weiterverkauf oder anderweitiger Weitergabe der Softwareprodukte verpflichtet sich der Kunde, sämtliche Verpflichtungen aus den Nutzungs- und Garantiebedingungen des Softwareherstellers auf den Erwerber zu übertragen, sofern der Weiterverkauf vertraglich oder gesetzlich zulässig ist.
4. Rechte und Pflichten des Kunden
- Der Kunde ist verantwortlich für die Bereitstellung aller administrativen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen, damit Skillplan die vereinbarte Leistung erbringen kann. Dazu gehören unter anderem die Bereitstellung aller benötigten Informationen, Ressourcen, Kontaktpersonen und technisch versierten Mitarbeitenden, sowie die Gewährleistung der technischen Rahmenbedingungen und des Zugangs zu den entsprechenden Räumlichkeiten, Hard- und/oder Software. Insbesondere ist der Kunde dazu verpflichtet, Zugangsdaten sicher aufzubewahren, zu verwenden und sämtliche Sicherheitsrichtlinien von Skillplan zu befolgen.
- Skillplan sichert Kundendaten gemäß gängigen Standards, übernimmt jedoch keine Verantwortung für die fehlerfreie und kontinuierliche Datensicherung und -wiederherstellung. Die Sicherung der Daten obliegt grundsätzlich dem Kunden, es sei denn, es wurden zusätzliche Serviceleistungen bestellt.
- Wenn der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, trägt er das Risiko von Verzögerungen und zusätzlichen Kosten, die durch diese Nichteinhaltung entstehen, ohne Ausnahme.
5. Abnahme und Prüfung
- Nach Erhalt der Ankündigung der Abnahmebereitschaft oder der Lieferung der Produkte ist der Kunde verpflichtet, die von Skillplan GmbH gelieferten Leistungen unverzüglich zu prüfen. Etwaige Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Ankündigung, Lieferung oder Abholung, Skillplan schriftlich mitgeteilt werden. Dabei ist der Mangel so detailliert wie möglich zu beschreiben.
- Unterlässt der Kunde die Meldung eines Mangels, so gilt der Vertragsgegenstande als abgenommen.
- Ein versteckter Mangel muss ebenfalls unverzüglich nach Entdeckung gegenüber Skillplan angezeigt werden, andernfalls wird der Gegenstand auch bezüglich dieses Mangels als abgenommen betrachtet. Diese Regelung gilt nicht für von Skillplan arglistig verschwiegene Mängel.
- Skillplan verpflichtet sich, schwerwiegende Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Sollte eine Ersetzung des gelieferten Produkts erforderlich sein, wird Skillplan den Kunden umgehend informieren. Alle übrigen Mängel werden ebenfalls von Skillplan entsprechend behoben. Jegliche weiteren Ansprüche des Kunden, wie beispielsweise auf Preisminderung, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
- Wenn ein Mangel nicht rechtzeitig angezeigt wird, erlöschen sämtliche Garantien und Ansprüche des Kunden, es sei denn, der Schaden oder Mangel war bei der angemessenen Abnahmeprüfung nicht erkennbar.
6. Lieferung und Gefahrübergang
- Mit der Übergabe, Inbetriebnahme oder aktiven Nutzung der gelieferten Leistung geht die Verantwortung und das Risiko auf den Kunden über. Ab diesem Zeitpunkt werden auch wiederkehrende Leistungen berechnet. Das Eigentum an der Leistung geht nach vollständiger Bezahlung auf den Kunden über, sofern zutreffend.
- Bei der Übergabe des Vertragsgegenstandes an den Kunden geht die Haftung für zufälligen Untergang und Verschlechterung auf ihn über. Im Fall eines Versendungskaufs übernimmt der Kunde das Risiko für zufälligen Untergang, zufällige Verschlechterung und Verzögerung mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer.
7. Rückgabe von Produkten
Die Rückgabe von gekauften Produkten durch den Kunden ist nur nach vorheriger Zustimmung durch Skillplan möglich und erfolgt auf Kosten des Kunden. Die Produkte müssen in ihrer Originalverpackung zurückgegeben werden und eine detaillierte schriftliche Fehler- oder Mängelbeschreibung sowie der Kaufbeleg müssen beigefügt sein. Andernfalls behält sich Skillplan das Recht vor, die Rückgabe zu verweigern und das Produkt auf Kosten des Kunden zurückzusenden. Die Rückgabe von Produkten, die nicht mehr originalverpackt sind, oder von Software ist grundsätzlich ausgeschlossen.
8. Preise und Zahlungsvereinbarungen
- Alle vereinbarten Preise für Produkte und Leistungen von Skillplan sind exklusive Mehrwertsteuer, sonstiger öffentlicher Abgaben, Verpackungs- und Versandkosten. Zubehör und Ersatzteile sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht im Preis inbegriffen.
- Services werden dem Kunden entweder pauschal oder nach Aufwand gemäß den Tarifen in der jeweiligen Preisliste oder gemäß Vertrag in Rechnung gestellt. Für nutzungsbasierte Services gelten die auf der Rechnung angeführten Nutzerzahlen, genutzten Kapazitäten, Lizenzen usw. als verbindlich. Spesen werden separat ausgewiesen und gemäß Vereinbarung in Rechnung gestellt.
- Die Pauschalgebühren sind ab dem Datum der Abnahme bzw. der produktiven Nutzung der vereinbarten Services fällig und werden gemäß den übrigen Vertragsbestimmungen im Voraus in Rechnung gestellt.
- Vorbehaltlich Preiserhöhungen, die vom Hersteller von Hardware oder Software erhoben werden und unverzüglich an den Kunden weitergegeben werden. Ein Kündigungsrecht aufgrund von Preiserhöhungen seitens des Herstellers ist ausgeschlossen.
- Skillplan behält sich das Recht vor, die Preise einmal jährlich entsprechend dem Index der Konsumentenpreise maximal im Rahmen der jährlichen Teuerung anzupassen. Es besteht keine Verpflichtung zur Preissenkung. Skillplan informiert den Kunden rechtzeitig über die neuen Preise. Ein Kündigungsrecht aufgrund von Preiserhöhungen ist ausgeschlossen.
9. Zahlungsbedingungen und Verzug
- Der Kaufpreis ist, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware fällig und zahlbar. Skillplan behält sich jedoch das Recht vor, auch während einer laufenden Geschäftsbeziehung Lieferungen ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen, insbesondere bei Dauerschuldverhältnissen wie Support. Die jeweils geltenden Zahlungsbedingungen werden spätestens mit der Auftragsbestätigung bekannt gegeben.
- Wenn der Kunde nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug gerät, erfolgt dies ohne Mahnung. Skillplan kann dann einen Verzugszins in Höhe von 5 % geltend machen.
- Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden ist Skillplan ohne weitere Ankündigung berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise einzustellen oder von Sicherheitsleistungen abhängig zu machen, bis die Forderungen beglichen oder sichergestellt sind. Skillplan kann bereits installierte, aber nicht bezahlte Produkte nach erfolgter Abmahnung jederzeit abholen lassen. Alle Folgen einer solchen Liefereinstellung gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden. Weitere Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten.
- Wenn der Kunde auch nach Ablauf einer von Skillplan gesetzten Nachfrist seine Rechnung nicht begleicht oder die Erfüllung nicht sicherstellt, ist Skillplan berechtigt, weitere Leistungen an den Kunden zu verweigern und Verträge außerordentlich zu kündigen sowie sämtliche weiteren Ansprüche geltend zu machen.
- Der Kunde ist verpflichtet, Skillplan zu informieren, wenn Liquiditätsengpässe absehbar sind. Skillplan behält sich zudem das Recht vor, die Forderung sowie die dazugehörigen Unterlagen und Informationen Dritten zu Inkassozwecken zu übergeben und/oder abzutreten
- Auf Verlangen von Skillplan tritt der Kunde seine Forderungen aus dem Wiederverkauf der von Skillplan gelieferten Produkte zahlungshalber an die Skillplan GmbH ab (Art. 172 OR).
10. Eigentumsvorbehalt und Retentionsrecht
- Bis zur vollständigen Begleichung einschließlich aller Zinsen, Gebühren oder Steuern bleiben die von Skillplan gelieferten Produkte oder Werkexemplare im Eigentum von Skillplan. Skillplan behält sich das Recht vor, den Eigentumsvorbehalt gemäß Art. 715 ZGB auf Kosten des Kunden im Eigentumsvorbehaltsregister einzutragen und/oder Dritten darüber Mitteilung zu machen. Der Kunde verpflichtet sich, sein schriftliches Einverständnis zur Eintragung eines Eigentumsvorbehalts in allen relevanten Punkten unverzüglich auf Anfrage von Skillplan zu erteilen.
- Solange der Kaufpreis nicht vollständig beglichen ist, obliegt es dem Kunden, die von Skillplan gelieferten Produkte in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, sorgfältig zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken zu versichern. Der Kunde ist nicht befugt, etwaige Gegenforderungen mit den Forderungen der Skillplan GmbH zu verrechnen, und es wird erwartet, dass er auf die Inanspruchnahme von Zurückbehaltungsrechten gegenüber Skillplan verzichtet.
11. Gewährleistung und Mängelbeseitigung
- Die Verantwortung für die Auswahl, Konfiguration, den Einsatz und die Nutzung von Produkten sowie die damit erzielten Ergebnisse liegt beim Kunden. Der Kunde ist sich bewusst, dass Skillplan keine Eingangsprüfungen der von Herstellern oder Lieferanten gelieferten Produkte durchführt.
- Skillplan erbringt ihre Leistungen gemäß anerkannten Standards auf bestmögliche Weise. Jedoch kann Skillplan kein kontinuierlich unterbrechungs- und störungsfreies Funktionieren ihrer Services garantieren, ebenso wenig wie jederzeitigen Zugriff auf die Daten des Kunden oder von Dritten. Das Auftreten eines solchen Ereignisses stellt keinen wichtigen Grund dar. Skillplan garantiert nicht
- bestimmte Übertragungszeiten und Kapazitäten,
- jederzeitigen Zugriff auf von Dritten erstellte bzw. bei Dritten abrufbare Daten,
- einen absoluten Schutz der bei Skillplan befindlichen Daten des Kunden
- die jederzeitige Verhinderung eines unerlaubten Zugriffs auf diese Daten, etc.
- Die Behebung von Sach- und Rechtsmängeln erfolgt nach Wahl von Skillplan entweder durch die Beseitigung des Mangels oder durch Neulieferung, sofern dies möglich und angemessen ist. Der Kunde ist verpflichtet, Skillplan die erforderliche Zeit und Gelegenheit für die Durchführung der Mängelbeseitigung einzuräumen. Wenn nötig, muss der Kunde den mangelhaften Vertragsgegenstand zu Prüfungszwecken an Skillplan übergeben. Alternativ kann die Mängelbeseitigung auch durch Fernwartung erfolgen, sofern dies möglich ist.
- Mangelhafte Software kann von Skillplan auch durch die Aufklärung über Möglichkeiten zur Vermeidung der Auswirkungen des Mangels oder durch den Einsatz eines anderen Softwarestandes nachgebessert werden, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.
- Wenn die Mängelbeseitigung nicht möglich ist oder nur unter unangemessenen Bedingungen erfolgen kann, behält sich Skillplan das Recht vor, den Vertragsgegenstand gegen Rückerstattung des Kaufpreises abzüglich eines angemessenen Betrags für die Nutzungsdauer zurückzunehmen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, den Vertragsgegenstand zurückzugeben.
- Die Skillplan GmbH wird die geschuldeten Leistungen gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den übrigen Vertragsbedingungen durch qualifiziertes Fachpersonal mit der gebotenen Sorgfalt erbringen. Ziel ist es, die vereinbarte Qualität und Quantität der Dienstleistungen und Wartungsarbeiten sicherzustellen. Dies beinhaltet insbesondere die Einhaltung garantierter Verfügbarkeiten, bestimmter Reaktions- und/oder Störungsbehebungszeiten sowie die Einhaltung eines Eskalationsverfahrens oder anderer Maßnahmen zur Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Verfügbarkeit nach Beeinträchtigungen.
- Die Gewährleistung sowie die Produkthaftung der Skillplan GmbH für die gelieferten Produkte unterliegen den Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers/Lieferanten. Diese beschränken sich in der Regel nach Wahl des Herstellers/Lieferanten auf die Nachbesserung oder den Austausch des mangelhaften Produkts bei Verwendung in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein. Der Kunde verzichtet auf weitere Garantieansprüche gegenüber der Skillplan GmbH und dem Hersteller/Lieferanten. Die Skillplan GmbH ist lediglich verpflichtet, ihre eigenen Garantieansprüche gegen den Hersteller/Lieferanten an den Kunden abzutreten. Für andere Dienstleistungen gilt eine Gewährleistungsfrist von 3 Monaten, soweit gesetzlich zulässig.
- Ein Mangel wird nur dann als solcher betrachtet, wenn er unmittelbar nach seiner Entdeckung schriftlich und ausführlich gemeldet wird und einen relevanten und reproduzierbaren Fehler aufweist.
- Die Gewährleistung ist insbesondere ausgeschlossen für Mängel, die auf die Nichterfüllung von Pflichten seitens des Kunden zurückzuführen sind, wie unzureichende Wartung seitens des Kunden, Nichtbeachtung von Betriebs- oder Installationsvorschriften, zweckwidrige Nutzung der Produkte, Verwendung von nicht genehmigten Teilen und Zubehör, natürliche Abnutzung, Transport, unsachgemäße Handhabung oder Reparaturversuche sowie Modifikationen.
- Ebenfalls ausgeschlossen ist die Gewährleistung für äußere Einflüsse, insbesondere höhere Gewalt (z. B. Stromversorgungs- oder Klimaanlagenfehler, Elementarschäden), sowie andere Gründe, die weder von Skillplan GmbH noch vom Hersteller/Lieferanten zu vertreten sind.
- Kosten für Mängelbehebungsleistungen, die nicht vom Hersteller/Lieferanten abgedeckt sind, sowie durch den Kunden verursachte Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei fehlender oder unzureichender Fehlerbeschreibung erfolgt die Fehlerdiagnose durch Skillplan auf Kosten des Kunden. In jedem Fall ist der Kunde verpflichtet, die von Skillplan oder vom jeweiligen Hersteller/Lieferanten definierten Verfahren zur Abwicklung von Garantieleistungen einzuhalten.
12. Haftungsausschluss und Haftungsbeschränkung
- Skillplan haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von Skillplan, außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
- Jegliche Haftung für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn oder Schäden aus Datenverlusten wird ausdrücklich vollständig ausgeschlossen.
- Die Skillplan GmbH haftet nicht für Schäden, die infolge höherer Gewalt (Feuer, Wasser, Stromunterbrüche oder Einspeiseschwankungen, Erdbeben, Streik, Eingriffe Dritter etc.) entstanden sind. Sollte ein Zustand höherer Gewalt mehr als vier Wochen andauern, ist Skillplan GmbH berechtigt, ohne weiteres vom Vertrag zurückzutreten. Eventuelle zusätzliche Aufwendungen werden gemäß den dann gültigen Ansätzen in Rechnung gestellt.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden und für die gesetzliche Haftung gemäß dem Produkthaftungsgesetz.
- Der Kunde akzeptiert, dass im Falle einer Haftbarkeit des Rechteinhabers und/oder seiner Partner die Haftung auf die Kosten des Vertragsgegenstandes beschränkt ist. Unter keinen Umständen wird die Haftung des Rechteinhabers und/oder seiner Partner die für den Vertragsgegenstand geleisteten Kosten übersteigen.
- Die oben genannten Haftungsbeschränkungen gelten auch unmittelbar zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Skillplan.
13. Vertraulichkeit
- Der Kunde verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen in Bezug auf einen Vertragsgegenstand vertraulich zu behandeln und diese Informationen nur für die Zwecke zu verwenden, für die Skillplan sie offengelegt hat, sowie angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichkeit zu gewährleisten.
- Vertrauliche Informationen sind alle Informationen über Tatsachen, die im Zusammenhang mit einem Geschäftsbetrieb stehen, nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt, also nicht offenkundig sind und aufgrund eines berechtigten Interesses des Betriebsinhabers geheim gehalten werden sollen, gleich welcher Natur und Form sie sind. Darunter fallen insbesondere auch mündliche Informationen, Schreiben, Memoranden, Berichte, Unterlagen, Untersuchungen, Analysen, Zeichnungen, Briefe, Computerausdrucke, Softwareprogramme, Spezifikationen, Daten, graphische Darstellungen, Tabellen, Tonaufnahmen, bildliche Vervielfältigungen sowie jede Art von Kopien der vorbezeichneten Informationen.
- Skillplan verpflichtet sich, ihr von der anderen Partei oder deren Lieferanten oder Hilfspersonen zugänglich gemachte vertrauliche Informationen ebenfalls vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
- Soweit der Kunde zusätzlichen gesetzlichen Geheimhaltungsverpflichtungen (z.B. Bankgeheimnis, Anwaltsgeheimnis, Arztgeheimnis etc.) untersteht, verpflichtet sich Skillplan zudem, sämtliche darunterfallende Informationen und Daten geheim zu halten und ihre Mitarbeiter und Hilfspersonen entsprechend zu instruieren und zu schulen. Allgemein bekannte oder öffentlich zugängliche Informationen gelten nicht als vertraulich.
- Skillplan behält sich vor, Behörden im In- und Ausland im Rahmen von zivil-, verwaltungs- und strafrechtlichen Verfahren Daten herauszugeben und weiterzuleiten, sofern ein rechtskräftiges und vollstreckbares Urteil, eine Verfügung oder eine gesetzliche Pflicht dazu besteht.
14. Patente und andere Schutzrechte
- Geistiges Eigentum wie Know-how, eingetragene Warenzeichen, Copyrights und Patentrechte der Skillplan GmbH und ihrer Lieferanten sind vom Kunden anzuerkennen und zu schützen. Produktbezeichnungen und/oder Copyright-Zeichen dürfen nicht von den Produkten entfernt werden.
- Die Nutzung der Produkte durch den Kunden muss ausschließlich gemäß den vom Hersteller bzw. Lizenzgeber beschriebenen Einsatzgebieten und Konfigurationsrichtlinien erfolgen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, die Software nicht zu ändern, einem Reverse Engineering zu unterziehen, weiterzuentwickeln, zu übersetzen, zu vermieten oder anderweitig zugänglich zu machen. Die Lizenzbestimmungen von etwaigen Open Source Bestandteilen in Skillplan Software bleiben davon unberührt.
- Alle Marken, Logos und Dienstleistungsmarken („Marken“), die auf einem Vertragsgegenstand angezeigt werden, sind Eigentum von Skillplan oder anderen Drittparteien. Benutzern ist es ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Skillplan oder der Drittpartei, die Eigentümer der Marke ist, untersagt, diese Marken zu verwenden.
- „SPSA Foundation“, „SPSA Pro“ und „SPSA Enterprise“ sind entweder eingetragene Marken oder Marken der Skillplan GmbH.
- Die Namen erwähnter Unternehmen und Produkte können Marken der jeweiligen Eigentümer sein.
- Sollte ein Dritter gegen den Kunden oder dessen Endkunden Ansprüche wegen Verletzung eines Patent-, Urheber- oder anderer gewerblicher Schutzrechte durch gelieferte Produkte geltend machen, so muss der Kunde Skillplan umgehend schriftlich über solche Hinweise oder gestellte Ansprüche informieren. Skillplan wird diese Hinweise unverzüglich an den Lieferanten oder Hersteller weiterleiten und diesen zur Regelung der Situation auffordern. Der Kunde verzichtet gegenüber Skillplan auf Garantie-, Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche und hat sich an den Hersteller zu wenden. Etwaige Ansprüche von Skillplan gegenüber dem Hersteller werden an den Kunden abgetreten. Skillplan schließt jegliche Haftung für Schutzrechtsverletzungen aus.
15. Einhaltung von Gesetzen, einschließlich Import-/Exportgesetzen
- Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Produkte den Export Regularien der Schweiz und der Ursprungsländer unterliegen können; eine Umleitung entgegen den Gesetzen und Vorschriften ist verboten.
- Der Kunde verpflichtet sich, alle anwendbaren internationalen und nationalen Gesetze, die für die Produkte gelten, sowie die von der Schweiz und anderen Regierungen erlassenen Endbenutzer-, Endverwendungs- und Bestimmungsbeschränkungen einzuhalten. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, vor einer allfälligen Wiederausfuhr der Produkte um eine besondere Ausfuhrbewilligung der zuständigen Behörde nachzusuchen. Diese Verpflichtung ist beim Verkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Produkte dem jeweiligen Erwerber mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen.
- Durch das Herunterladen von oder den Zugriff auf Software oder technische Informationen erklärt sich der Kunde damit einverstanden, diese Export- und Zollvorschriften ebenso einzuhalten.
- Weitere Informationen zu Exportkontrollen finden Sie unter https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/aussenpolitik/sicherheitspolitik/exportkontrolle.html.
- Skillplan übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für Versäumnisse seitens des Kunden, wie beispielsweise die erforderlichen Import- und Exportgenehmigungen und -lizenzen einzuholen
- Skillplan behält sich das Recht vor, Lieferungen, Dienstleistungen und Support zu beenden oder auszusetzen, falls Skillplan einen begründeten Verdacht auf einen Import- oder Exportverstoß hat.
16. Datenschutz
- Die Skillplan GmbH verpflichtet sich, die einschlägigen Datenschutzbestimmungen einzuhalten und Daten gewissenhaft zu verarbeiten (siehe Datenschutzerklärung von Skillplan).
- Im Rahmen der oben genannten Bestimmungen können personenbezogene Daten ins Ausland übermittelt werden. Daten von Kunden, die auf der Infrastruktur von Skillplan gespeichert sind, werden grundsätzlich nicht ins Ausland übertragen und werden speziell und kundenspezifisch geschützt. Sollte dennoch eine Übertragung erfolgen, werden die geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen gemäß dem jeweils gültigen Bundesgesetz über den Datenschutz beachtet. Eine Übertragung von Daten ist jedoch bei Telekommunikationsdienstleistungen (z.B. Internetverbindungen, Sprachdienste) im Rahmen der gesetzlichen Regelungen möglich.
17. Missbräuchliche Verwendung
- Bei der Nutzung der Dienstleistungen von Skillplan ist der Kunde dazu verpflichtet, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), sowie alle anderen Vertragsbestimmungen und gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Insbesondere dürfen die Dienstleistungen nicht zur Begehung von strafbaren Handlungen missbraucht werden, wie beispielsweise unzulässige Nutzung wie das Hochladen urheberrechtlich geschützter Inhalte oder rechtswidrige Inhalte. Als Missbrauch gilt unter anderem auch eine wiederholte Überschreitung von Kapazitäten und Grenzen, der nicht deklarierte Weiterverkauf der Dienstleistungen durch den Kunden an Dritte und/oder die Nutzung der Dienstleistungen unter nicht deklarierter Nutzung der Infrastruktur von Skillplan.
- Ein Weiterverkauf von Dienstleistungen an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Skillplan. Als Dritte gelten auch mit dem Kunden verbundene Unternehmen, sofern nicht anders vereinbart. Vorbehalten bleibt die Bestimmung in Abschnitt 4 dieser AGB.
- Der Kunde ist allein verantwortlich für den Inhalt von Informationen, die er im Internet öffentlich zugänglich macht und die auf der Infrastruktur von Skillplan GmbH gehostet werden und Dritten über Telekommunikationsnetze zugänglich sind. Der Kunde hat es zu unterlassen, missbräuchliche und rechtswidrige Handlungen im Internet mittels der Infrastruktur von Skillplan vorzunehmen, wie beispielsweise die Veröffentlichung von erotischen, pornographischen, rassistischen oder gewaltverherrlichenden Inhalten, allgemein illegale oder anstößige Inhalte sowie die missbräuchliche Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke. Sollte Skillplan aufgrund rechtswidriger Inhalte oder missbräuchlicher Nutzung von Dritten abgemahnt werden, behält sich Skillplan das Recht vor, Services zu suspendieren und/oder den Kunden abzumahnen.
18. Übertragung
Der Kunde darf Rechte und/oder Pflichten aus einzelnen Verträgen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Skillplan übertragen. Skillplan behält sich jedoch das Recht vor, Rechte und/oder Pflichten und/oder den gesamten Vertrag ohne Zustimmung des Kunden an Dritte zu übertragen.
19. Diverse Bestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
- Alle Vereinbarungen, Änderungen, Ergänzungen und rechtlich relevanten Erklärungen müssen schriftlich festgehalten werden, um wirksam zu sein. Änderungen der AGB oder anderer Standard-Vertragsdokumente können ohne Zustimmung des Kunden vorgenommen werden. Skillplan GmbH informiert den Kunden rechtzeitig über Änderungen der AGB oder anderer Standard-Vertragsdokumente im Voraus. Im Falle einer erheblichen Verschlechterung der Bedingungen für den Kunden hat dieser das Recht, vom einzelnen Vertrag oder der einzelnen Bestellung zum Zeitpunkt der Änderung der AGB bzw. der Standard-Vertragsdokumente zurückzutreten. Ohne Kündigung seitens des Kunden werden die Änderungen stillschweigend akzeptiert.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin gültig und wirksam. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung so auszulegen oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird.
- Bei einer Migration zu oder von Skillplan gelten die jeweils aktuellen Preise für die entsprechenden Dienstleistungen.
20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Dieses Vertragsverhältnis untersteht ausschließlich schweizerischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, abgeschlossen in Wien am 11. April 1980).
- Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten befindet sich am Sitz von Skillplan. Skillplan ist berechtigt, den Kunden auch an den ordentlichen Gerichtsständen zu belangen.
Merlischachen, Februar 2024